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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der 2Pro GmbH &
Co. KG (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und
Unternehmern (§ 14 BGB).
2. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie
vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt wurden.
3. Mit Auftragserteilung oder Annahme der Leistung erkennt der Kunde diese AGB an.


§ 2 Leistungsumfang
1. Der Auftragnehmer erbringt die im Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung
vereinbarten Leistungen.
2. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform.
3. Der Auftragnehmer darf geeignete Subunternehmer beauftragen.
4. Handels- und materialbedingte Abweichungen (z. B. Farbe, Struktur,
Modelländerungen), die Funktion und Wert nicht beeinträchtigen, stellen keinen Mangel
dar.
5. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Streiks, behördliche Vorgaben, Materialknappheit
oder fehlende Mitwirkung des Kunden verlängern vereinbarte Fristen angemessen.


§ 3 Angebot und Vertragsschluss
1. Angebote sind freibleibend und 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.
2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung der Arbeiten
zustande.
3. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.


§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht
ausdrücklich anders angegeben.
2. Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
3. Der Auftragnehmer kann Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt
verlangen.
4. Wird die vertraglich vereinbarte Leistung nicht abgenommen, schuldet der Kunde die
vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Der ersparte Aufwand wird
pauschal mit 10 % angesetzt, sofern der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist.
5. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen:
– Verbraucher: 5 %-Punkte über Basiszinssatz
– Unternehmer: 9 %-Punkte über Basiszinssatz
Zusätzlich fällt die gesetzliche Verzugspauschale von 40 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB) bei
Unternehmern an.
6. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur zulässig bei unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen.


§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde stellt sicher, dass alle Voraussetzungen zur Leistungserbringung geschaffen
sind (Zugang, Strom, Wasser, Entsorgung, Baufreiheit, Genehmigungen).
2. Verzögerungen durch unzureichende Mitwirkung führen zu Terminverschiebungen.
3. Mehraufwand infolge fehlender Mitwirkung wird zusätzlich berechnet.
4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, die durch ungeeignete
Voraussetzungen oder unzutreffende Angaben des Kunden entstehen.


§ 6 Abnahme
1. Nach Fertigstellung ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet.
2. Die Abnahme hat innerhalb von 7 Kalendertagen nach Mitteilung der Fertigstellung zu
erfolgen.
3. Erfolgt keine schriftliche Beanstandung innerhalb dieser Frist, gilt die Leistung als
abgenommen (fiktive Abnahme nach § 640 Abs. 2 BGB).
4. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
5. Der Auftragnehmer hat das Recht auf mindestens zwei Nachbesserungsversuche. Erst
danach kann der Kunde mindern oder zurücktreten.
6. Die Nutzung der Leistung gilt ebenfalls als Abnahme.


§ 7 Gewährleistung und Haftung
1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts anderes
geregelt ist.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt:
– für Verbraucher: 2 Jahre ab Abnahme
– für Unternehmer: 1 Jahr ab Abnahme (gesetzlich zulässig bei Werkverträgen)
3. Die Haftung des Auftragnehmers ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Hiervon ausgenommen sind:
– Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
– Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
4. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, Verdienstausfall oder
Betriebsunterbrechung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
5. Für vom Kunden bereitgestellte Materialien, Geräte oder Eigenleistungen wird keine
Haftung übernommen.
6. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln verjähren bei Unternehmern in einem Jahr ab
Abnahme, außer bei Vorsatz oder arglistigem Verschweigen.


§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Gelieferte oder eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum
des Auftragnehmers.
2. Veräußerung, Sicherungsübereignung oder Verpfändung vor Eigentumsübergang sind
untersagt.


§ 9 Kündigung und Rücktritt
1. Der Kunde kann den Vertrag nach § 648 BGB jederzeit kündigen. In diesem Fall steht
dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu.
Der ersparte Aufwand wird pauschal mit 20 % angesetzt, sofern der Kunde keinen
geringeren Schaden nachweist.
2. Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde seine Pflichten
verletzt, Zahlungen verweigert oder trotz Mahnung nicht leistet.
3. Kündigungen bedürfen der Textform.


§ 10 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Einklang mit der DSGVO verarbeitet. Eine Weitergabe
erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.


§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Gerichtsstand ist Dortmund, sofern der Kunde Unternehmer ist.
3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.


§ 12 Schlussbestimmungen
1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
unberührt.
2. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.
3. Diese AGB gelten auch für künftige Aufträge, ohne dass erneut darauf hingewiesen
werden muss.

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